Sie erhalten das Formular für die ärztliche Anordnung per E-Mail. Bitte lassen Sie es von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Kinderarzt unterschreiben. Dieses Formular benötigen wir, um über Ihre Grundversicherung der Krankenkasse abrechnen zu können.
Wenn Ihr Kind bereits in einer Therapie ist, die über die Grundversicherung abgerechnet wird, und sich somit in einer laufenden ärztlichen Anordnung befindet, bitten wir Sie, keine neue Anordnung ausstellen zu lassen. Es ist nicht möglich, zwei ärztliche Anordnungen parallel laufen zu lassen.
Kurz vor Ihrem Erstgespräch fordern wir Sie auf, uns die aktuelle Anordnung zu übermitteln. Dies hilft uns, den Überblick zu behalten und sicherzustellen, wie viele Sitzungen innerhalb der bestehenden Anordnung noch verfügbar sind.
Falls dies bei Ihrem Kind der Fall ist und es bereits in einer ärztliche Anordnung für Psychotherapie ist, geben Sie dies bitte im Formular unter “Bemerkungen” an.