Sie erhalten das Formular für die ärztliche Anordnung per E-Mail. Bitte lassen Sie es von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt unterschreiben. Dieses Formular benötigen wir, um über Ihre Grundversicherung der Krankenkasse abrechnen zu können.
Wenn Sie bereits in einer Therapie sind, die über die Grundversicherung abgerechnet wird, und sich somit in einer laufenden ärztlichen Anordnung befinden, bitten wir Sie, keine neue Anordnung ausstellen zu lassen. Es ist nicht möglich, zwei ärztliche Anordnungen parallel laufen zu lassen.
Kurz vor Ihrem Erstgespräch fordern wir Sie auf, uns die aktuelle Anordnung zu übermitteln. Dies hilft uns, den Überblick zu behalten und sicherzustellen, wie viele Sitzungen innerhalb der bestehenden Anordnung noch verfügbar sind.
Falls dies bei Ihnen der Fall ist und Sie bereits in einer ärztliche Anordnung für Psychotherapie sind, geben Sie dies bitte im Formular unter “Bemerkungen” an.